Führerscheinklassen
Diese Führerscheinklassen können bei uns erworben werden:
Klasse B
Erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen:
- bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse,
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz),
- auch mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse des Anhängers: maximal 750 kg),
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B96
Ausdehnung der Klasse B.
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
B196
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre)
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Eingeschlossene Klassen (B)
AM, L
Mindestalter Sonderregelungen
Herabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:
- für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
- für Personen in Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt ebenfalls das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen jedoch nur Fahrten in Deutschland im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Prüfung
- Theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
Klasse BE
Erlaubt eine Kombinationen aus:
- Kraftwagen der Klasse B und
- Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren
- 18 Jahre
Voraussetzung
Führerschein der Klasse B (kann zusammen erworben werden)
Prüfung
Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann zusammen erworben werden)
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U) mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Klasse AM
Erlaubt das Fahren von:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
Für alle gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum:
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Dieselmotor max. 500 cm³
Mindestalter
16 Jahre
Prüfung Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.
Klasse A
Erlaubt das Fahren von:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Mindestalter
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Eingeschlossene Klassen
A2, A1, AM
Prüfung bei Klassenerweiterung
- Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.
- Wer vor Ablauf der 2 Jahresfrist von der Klasse A2 in die A aufsteigen möchte, hat die Erleichterung, dass er eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren kann.
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.
Klasse A1
Erlaubt das Fahren von:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM
Prüfung bei Klassenerweiterung
-
Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.
Klasse A2
Erlaubt das Fahren von:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen
A1, AM
Prüfung bei Klassenerweiterung
-
Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt nach einer Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule nur die praktische Prüfung.
-
Wer vor Ablauf der 2 Jahresfrist von der Klasse A2 in die A aufsteigen möchte, hat die Erleichterung, dass er eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren kann.
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren wird an ein Fehlverhalten besondere Folgen geknüpft.
Dein Weg zum Führerschein
Anmeldung
Du kannst jederzeit zu den angegebenen Zeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei uns zur Anmeldung vorbei kommen. Schon hier kannst du direkt am theoretischen Unterricht teilnehmen und ab hier die geforderten Unterrichtsstunden absolvieren.
Jedoch solltest Du uns schnellst möglich die unten aufgelisteten Unterlagen vorbeibringen. Dies ist notwendig, da der Führerschein von uns über das Landratsamt beantragt werden muss und hier ein Verwaltungsakt notwendig ist, der ca. 3-4 Wochen (nach Antragsabgabe) in Anspruch nimmt.
Wenn Du die folgenden Unterlagen möglichst früh abgibst, dann bist du auf der sicheren Seite und kannst zeitnah deine theoretische Prüfung absolvieren:
- 1 BIOMETRISCHES Passbild
- 1 LMSU (Erste Hilfe Kurs) Bestätigung (Kopie reicht)
- 1 Sehtest
- 5,10€ Bearbeitungsgebühr fürs Rathaus.
- Ausweiskopie (Vor- und Rückseite)
Landratsamt
Nachdem wir die Unterlagen von dir erhalten haben, bringen wir diese sofort aufs Rathaus. Vom Rathaus aus macht sich dein Antrag dann auf den Weg zum LRA (Landratsamt). Dort bekommst du nach ca. 2 Wochen ein Gebührenbescheid. (Dieser Gebührenbescheid umfasst die Kosten, die für die Herstellung deines Führerscheins (Karte) in Rechnung gestellt werden).
Bitte Überweise den Betrag dieses Gebührenbescheid schnellstens. Denn erst, wenn das LRA den Geldbetrag erhalten hat, wird deine Führerscheinkarte produziert. Nach Erstellung (weitere 4 Wochen) deiner Führerscheinkarte ist deine Akte fertig und du darfst die theoretische Prüfung machen!
Du siehst also, es ist wichtig, alles schnellstmöglich abzugeben, denn dann läuft der ganze Verwaltungsakt im Hintergrund neben deiner theoretischen Ausbildung und es kommt zu keinen, nicht gewollten Verzögerungen.
Theoretische Ausbildung
Um die theoretische Prüfung ablegen zu können muss zum einen deine Akte beim Landratsamt fertig gestellt sein und Du musst die nötigen theoretischen Unterrichtsstunden absolviert haben.
Je nach dem welche Führerscheinklasse Du machst, muss dazu eine bestimmte Anzahl an Ausbildungsstunden nachgewiesen werden:
- Grundlagenstunden: hier werden Führerscheinübergreifende Inhalte vermittelt, wie etwa die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Dazu gibt es viele Beispiele.
- Zusatzstoffstunden: diese sind für spezielle Führerscheinklassen vorgeschrieben.
- Wenn Du zum Beispiel die Führerscheinklasse A machst, werden hier ausschließlich Inhalte rund um die Technik der Krafträder sowie die speziellen Anforderungen und Gefahren im Straßenverkehr vermittelt.
Alle Theoriestunden werden mit medialer Unterstützung durch Bilder, Animationen und kurzen Filmen, in modernen Unterrichtsräumen durchgeführt.
Theorieunterricht Dienstags und Donnerstags:
Präsenz in Furtwangen von 18:00 – 19:30 Uhr
Motorrad Zusatzunterricht:
Dienstangs ab 19:30 Uhr oder nach Absprache
Theoretische Prüfung
Bevor Du die Prüfung ablegst, bekommst Du bei uns die Möglichkeit diese mit der aktuellen Prüfungssoftware zu simulieren.
Jeden zweiten Mittwoch im Monat gibt es die Möglichkeit die theoretische Prüfung in Furtwangen abzulegen. Zusätzlich bieten wir einen Fahrdienst an, damit ihr die Prüfung jeden Montag beim TÜV in Villingen durchführen könnt.
Praktische Ausbildung
Am Ende der praktischen Ausbildung wird von den Fahrlehrern eine Empfehlung gegeben, wann die praktische Prüfung absolviert werden kann.So versuchen wir, dass Du schleunigst mit der praktischen Prüfung weitermachen kannst. In den Grundausbildungsfahrten wird den Fahrschülern der Umgang mit dem Fahrzeug im alltagstypischen Straßenverkehr beigebracht. Sind die Grundausbildungsfahrten abgeschlossen, kann mit den Sonderfahrten gestartet werden. Diese umfassen die Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten.
Praktische Prüfung
Zum Ende der praktischen Ausbildung geben unsere Fahrlehrer eine Empfehlung, wann die praktische Prüfung abgelegt werden soll.
Auch hier werden wir die Prüfungssituation mehrmals üben und Dich so optimal auf deine Führerscheinprüfung vorbereiten.